Arbeitsvermittlung

Um für Menschen mit Behinderungen geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu finden oder bestehende Arbeitsplätze zu erhalten, stehen bei der Agentur für Arbeit Ansprechpartner zur Verfügung. Sie arbeiten eng mit dem Ar­beit­ge­ber-Ser­vice zusammen. Die Arbeitsvermittlung liegt beim örtlichen Jobcenter.

In jeder Agentur für Arbeit gibt es verschiedene Vermittlungsteams, die unterschiedliche Be­wer­ber­grup­pen betreuen und sie auf vielfältige Weise dabei unterstützen, ihren Ar­beits­platz zu er­hal­ten oder eine (neue) Beschäftigung aufzunehmen.

Vermittlung von Menschen mit Behinderung

Um für Menschen mit Behinderungen geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, darunter auch Menschen mit Schwerbehinderung, zur Verfügung und arbeiten eng mit dem Arbeitgeber-Service zusammen.

Für die Arbeitsvermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist grundsätzlich das örtliche Jobcenter zuständig.

Dienstleister der Arbeitsvermittlung

Zur Unterstützung der Arbeitsvermittlung können auch Dritte beauftragt werden. Hierzu werden entweder Dienstleistungen durch Ausschreibungen vergeben oder die Ar­beit­su­chen­den ent­schei­den sich über ein Gutscheinverfahren für einen zugelassenen Träger. In­te­gra­ti­ons­fach­diens­te können im Rahmen des Gutscheinverfahrens tätig werden.

Finanzielle Leistungen der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Integrationsämter können die Vermittlung und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben unterstützen (siehe Leistungsübersicht).

Stand: 30.09.2022

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