Belastungserprobung

Die Belastungserprobung in der Reha dient der Feststellung der Belastbarkeit, körperlich und geistig/seelisch, für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit. Sie untersucht oft Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz.

Die Belastungserprobung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation (vergleiche § 42 Absatz 2 Nummer 7 SGB IX). Die Belastungserprobung dient vor allem der Feststellung der gesundheitlichen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit. Sie umfasst oft aber auch Analysen zu den kognitiven Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung, zur psychischen Belastbarkeit, zu Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz (Profilmethode).

Vor einer Wiedereingliederung

Mit der Belastungserprobung wird zum Abschluss der medizinischen Rehabilitation eine Beziehung hergestellt zwischen den Arbeitsanforderungen und der Fähigkeit des einzelnen Menschen, diese körperlich und geistig/seelisch zu bewältigen. Es gibt folglich Über­schnei­dun­gen mit der Abklärung der Arbeitserprobung. Die Belastungserprobung ist ty­pi­scher­wei­se eine Vorstufe zur beruflichen Rehabilitation. Sie kann insbesondere auch Hinweise zur (stufenweisen) Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz liefern.

Leistungsverpflichtet sind die Unfall- beziehungsweise Rentenversicherungsträger (§ 27 Absatz 1 Nummer 7 SGB VII und § 15 Absatz 1 SGB VI) und – nachrangig – die Kran­ken­kas­sen (§ 42 SGB V).

Stand: 30.09.2022

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