Beratender Ausschuss für behinderte Menschen

Der beratende Ausschuss für behinderte Menschen ist ein bei den Integrationsämtern und der Bundesagentur für Arbeit angesiedeltes Gremium, dessen Aufgabe es ist, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern.

Bei jedem Integrationsamt sowie bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es einen Beratenden Ausschuss für behinderte Menschen. Ihm gehören unter anderem Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber sowie der Behindertenverbände an.

Integrations-/Inklusionsamt

Beim Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt hat der Ausschuss nach § 186 SGB IX die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern und bei der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe mitzuwirken.

Bundesagentur für Arbeit

Der Ausschuss der Bundesagentur für Arbeit wirkt nach § 188 SGB IX bei der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützend mit.

Stand: 30.09.2022

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