Berufliche Wiedereingliederung

Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ist es, Menschen mit bestehender oder dro­hen­der Behinderung ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine berufliche Neu­ori­en­tie­rung zu ermöglichen. Dies kann im Zusammenspiel verschiedener Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­trä­gern durch Arbeitsplatzumbau oder Umschulung erfolgen.

Beruflich wiedereingegliedert werden Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit, nicht mehr in der Lage sind, ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit auszuüben und vor einer beruflichen Um- oder Neuorientierung stehen.

Ziele der Wiedereingliederung

Vorrangiges Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ist, das bestehende Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten. Ist dies auch durch eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsumgebung, dem Einsatz von technischen Arbeitshilfen oder durch Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nicht möglich, wird eine berufliche Um- oder Neuorientierung mit den dazu geeigneten berufsfördernden Maßnahmen, zum Beispiel einer Umschulung (berufliche Weiterbildung), erforderlich. Sofern notwendig, stehen dafür auch spezielle Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, etwa Berufsförderungswerke (BFW) oder vergleichbare Einrichtungen, zur Verfügung.

Zuständige Maßnahmenträger

Die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen aus dem Rechtskreis SGB II erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Rehabilitationsträger, zum Beispiel

und dem für die berufliche Integration verantwortlichen Jobcenter.

Fact Sheet und Arbeitshilfe

Das Fact Sheet und die Arbeitshilfe zur Stufenweisen Wiedereingliederung der BAR begleitet Sie durch den Prozess. Sie können die Dokumente kostenfrei herunterladen oder bei der BAR als Printprodukt bestellen.

Zu Fact Sheet und Arbeitshilfe

Fotomontage mit einem Notebook und einer transparenten Checkliste, die gerade abgehakt wird. Von der Person sind nur die Hände zu sehen.

Stand: 30.09.2022

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