Berufskrankheiten

Krankheiten werden dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn die in einem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von Erkrankten stehen. Sie werden durch Einwirkungen verursacht, denen Berufstätige durch ihre gewerbliche Arbeit in höherem Maße ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in einem direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von Erkrankten stehen. Sie werden durch Einwirkungen verursacht, denen Berufstätige durch ihre gewerbliche Arbeit in erheblich höherem Maße ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.

Anerkennung durch Unfallversicherung

Erst nachdem eine Krankheit als Folge einer beruflichen Tätigkeit erwiesen ist, kann sie durch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften [BG]) als Berufskrankheit anerkannt werden.

Als Berufskrankheiten anerkannte Krankheiten sind in der Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste) als Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgelistet.

Finanzielle Entschädigung

Berufskrankheiten werden wie Arbeitsunfälle entschädigt (§ 9 SGB VII), zum Beispiel durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und/oder finanzielle Entschädigung.

Andere als die in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführten Erkrankungen (sogenannte berufs- oder arbeitsbedingte Erkrankungen) fallen nicht unter die Vorschriften der ge­setz­li­chen Un­fall­ver­si­che­rung. Deren Träger können jedoch im Einzelfall Erkrankte entschädigen, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit nach neuen arbeitsmedizinischen Erkenntnissen erfüllt sind.

Verhütung von Gesundheitsgefahren

Analog zu Arbeitsunfällen sind arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zur Entstehung von Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten (§ 1 SGB VII).

Es dürfen nur solche Personen zu Berufskrankheiten verursachenden Beschäftigungen her­an­ge­zo­gen werden, gegen deren Einsatz keine arbeitsmedizinischen Bedenken be­ste­hen. Auch aus diesem Grund sind entsprechende Vorsorgeuntersuchungen (zum Beispiel durch den Betriebsarzt) vorgeschrieben.

Stand: 30.09.2022

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