Deutsche Rentenversicherung Regional

In der Deutschen Rentenversicherung sind sowohl Angestellte als auch Arbeiter gesetzlich rentenversichert. Die Aufteilung der Versicherten auf die Bundes- und Regionalebene erfolgt nach festen Quoten.

Vor der Organisationsreform im Jahr 2005 war die gesetzliche Rentenversicherung in Angestellten­versicherung und Arbeiter­renten­versicherung untergliedert. Die Arbeiter­renten­versicherung wurde von den Landes­versicherungs­anstalten (LVAen) durchgeführt, die Angestellten­versicherung von der Bundes­versicherungs­anstalt für Angestellte (BfA). Seit dem 1.1.2005 ist die organisations­rechtliche Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten in der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen. Die Neuversicherten werden den Renten­versicherungs­trägern auf Bundes- und Regionalebene nach gesetzlich bestimmten Quoten zugeordnet.

Seit dem 1.10.2005 stellen alle Renten­versicherungs­träger ihrem Namen die Worte „Deutsche Rentenversicherung“ voran. Die Regionalträger heißen nun zum Beispiel „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ oder „Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg“.

Stand: 30.09.2022

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