Ergonomie

Die Ergonomie ermittelt Gesetzmäßigkeiten zur Gestaltung menschlicher Arbeit nach anatomischen, physiologischen, psychologischen, soziologischen und technischen Aspekten. Sie vermittelt besonders im Zusammenhang mit der Gestaltung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wichtige Erkenntnisse.

Die Ergonomie ist ein Teilgebiet der Arbeitswissenschaft. Die Ergonomie ermittelt, sammelt und ordnet Gesetzmäßigkeiten zur Gestaltung menschlicher Arbeit. Hierbei steht die Wech­sel­be­zie­hung zwischen Technik und Mensch sowie eine tätigkeitsbezogen aus­ge­wo­ge­ne be­zie­hungs­wei­se optimale Belastung und Beanspruchung des arbeitenden Menschen im Vordergrund. Unter Einbeziehung anatomischer, physiologischer, psy­cho­lo­gi­scher, soziologischer und technischer Erkenntnisse liefert die Ergonomie Me­tho­den, um die Ausführbarkeit, die Erträglichkeit und die Zumutbarkeit der Arbeit sowie Fragen der Zufriedenheit mit der Arbeit zu bestimmen.

Grundaufgaben einer ergonomischen Gestaltung

Grundaufgaben einer ergonomischen Gestaltung sind die Anpassung der Arbeitsaufgabe und der Arbeitsbedingungen an den Menschen (Arbeitsgestaltung) sowie die Res­sour­cen­ent­wick­lung des Menschen zur Anpassung an die Arbeitsaufgaben und Arbeitsbedingungen (durch Ausbildung, Einarbeitung, Rehabilitation). Hierdurch können so­wohl die Bedürfnisse des Menschen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen berücksichtigt als auch eine Entfaltung der individuellen Fähigkeiten erreicht werden (Profilmethode).

Arbeitsplatzgestaltung

Als Kernbestandteile der „gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit“ haben Arbeitgeber und Betriebsräte ergonomische Aspekte bei der Planung von Arbeitsplätzen, Betriebsräumen, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und -abläufen zu berücksichtigen. § 90 Absatz 2 Satz 2 BetrVG bezieht hier die betrieblichen Interessenvertreter von Beschäftigten mit ein. Die Ergonomie ist damit für die Arbeitsgestaltung sowie den Entwurf und die Konstruktion von Arbeitsmaschinen und Fertigungsanlagen von Bedeutung. Sie vermittelt besonders im Zusammenhang mit der Auswahl und Gestaltung behinderungsgerechter Arbeitsplätze wichtige Erkenntnisse. Die Technischen Beratungsdienste der Integrationsämter und die technischen Berater der Agenturen für Arbeit arbeiten auf der Grundlage ergonomischer Erkenntnisse.

Arbeitssicherheit

Ergonomische Gesichtspunkte sind ferner im Rahmen der Arbeitssicherheit, des Ar­beits­schut­zes also der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der Unfallverhütung zu beachten sowie und im Aufgabenkatalog von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten verankert (vergleiche § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1d und § 6 Satz 2 Nummer 1d ASiG).

Stand: 30.09.2022

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