Integrationsamt
- Das Integrationsamt arbeitet eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, Gewerkschaften sowie Arbeitgeber-, und Behindertenverbänden.
- Die Integrationsämter sind je nach Bundesland in unterschiedlichen Behörden und Institutionen eingerichtet.
Das Integrationsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) zuständig.
Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen nach § 185 SGB IX:
- Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber (vergleiche Begleitende Hilfe im Arbeitsleben)
- den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
- Seminare und Öffentlichkeitsarbeit
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
Die Leistungen des Integrationsamtes - persönlicher und materieller Art - stellen eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes und die besonderen Bedarfe des behinderten Menschen abgestellte Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger dar.
Das Integrationsamt ist selbst kein Rehabilitationsträger. Deshalb sind bei der Zuständigkeitsklärung nach §§ 14-15 SGB IX spezifische Regelungen zu beachten (§ 185 Absatz 7 SGB IX).
Das Integrationsamt arbeitet eng zusammen mit den Rehabilitationsträgern, den Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden. Für das betriebliche Integrationsteam ist es Ratgeber und Partner.
Die Integrationsämter sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert (siehe Anschriften). Die Länder sind ermächtigt, einzelne Aufgaben der Integrationsämter nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) auf örtliche Fürsorgestellen (Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf) zu übertragen (§ 190 Absatz 2 SGB IX).
Bundesarbeitsgemeinschaft: Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen zum Zwecke der
- Abstimmung in Grundsatzfragen,
- Erstellung von Arbeitsgrundlagen,
- Koordinierung durch Empfehlungen,
- Weiterentwicklung des Rechts der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft vertritt die Integrationsämter und die Hauptfürsorgestellen kraft Gesetzes unter anderem im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie im Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie nimmt ferner die Interessen ihrer Mitglieder bei wichtigen Vereinigungen auf Bundesebene wahr, wie zum Beispiel im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge und in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Ihr Publikationsorgan ist die Zeitschrift „ZB - Behinderung & Beruf“, die viermal jährlich erscheint.
Kontakt: Das zuständige Integrationsamt kann per Postleitzahlensuche ermittelt werden unter: www.integrationsaemter.de/kontakt
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