Mobbing

Mobbing kann innerhalb einer Hierarchie-Ebene vorkommen, aber auch durch Vor­ge­setz­te. Es ist psychisch stark belastend, was oft zu Stress und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Mobbing ist kein Rechtsbegriff, dennoch sind Unternehmen verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte ihrer Beschäftigten zu schützen.

Unter Mobbing (aus dem Englischen: to mob = über jemanden herfallen) versteht man eine besondere Art gestörter sozialer Beziehungen und Kommunikation am Arbeitsplatz, in Schulen, Vereinen oder anderen sozialen Zusammenhängen.

Mobbing am Arbeitsplatz ist eine konfliktbelastete Kommunikation unter Kollegen. Die angegriffene Person ist dabei unterlegen und wird über längere Zeit hinweg mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßens direkt oder indirekt angegriffen. Die betroffene Person erlebt die Angriffe als Diskriminierung. Umgangssprachlich kann man auch von Psychoterror am Arbeitsplatz sprechen.

Mobbing im Arbeitsrecht

Mobbing ist kein Rechtsbegriff. Es handelt sich vielmehr um eine tatsächliche Erscheinung, die im Rahmen des geltenden Rechtssystems arbeits- und schadensersatzrechtlich zu bewerten ist.

Arbeitsrechtlich ist Mobbing nach Definition des Bundesarbeitsgerichtes das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte. Entscheidend ist somit nicht eine bestimmte Handlung, sondern ein Ge­samt­ver­hal­ten (§ 3 Absatz 3 AGG). Dieses kann zu einer Beeinträchtigung des all­ge­mei­nen Persönlichkeitsrechts oder der Gesundheit der Angestellten und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Be­schäf­tig­ten zu schützen (§ 241 Absatz 2 BGB).

Mobbing kann es innerhalb einer Hierarchie-Ebene geben, aber auch von „oben nach unten“ oder „von unten nach oben“.

Mobbing als Gesundheitsbelastung

Mobbing als sozialpsychologische Erscheinung kann psychisch sehr stark belasten, es verursacht Stress, der gegebenenfalls zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch chronischer Art führt, zum Beispiel Magengeschwüre. Hinzu kommen psychische Probleme wie Angstzustände und Depressionen.

Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass bestimmte „Mobbinghandlungen“ regelmäßig zu bestimmten Gesundheitsschädigungen und damit Schadensersatzansprüchen führen, gibt es nicht. Am Ende eines Mobbingprozesses stehen oftmals Kündigung, längerfristige Krank­schrei­bung oder sogar Frühverrentung der Betroffenen. Nicht selten sind auch Menschen mit einer Schwerbehinderung Mobbingopfer. Eine besondere Herausforderung für Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen, Betriebs- und Personalräte sowie Inklusionsbeauftragte ist es, den Mob­bing­op­fern zur Seite zu stehen und die Entstehungs- und Ur­sa­chen­zu­sam­men­hän­ge aufzulösen.

Stand: 30.09.2022

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