Rehabilitation

Rehabilitation soll die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Be­hin­de­rung wirksam und gleichberechtigt fördern, Be­nach­tei­li­gun­gen vermeiden oder ihnen entgegenwirken. Rehabilitation beinhaltet vor allem me­di­zi­ni­sche, schu­li­sche, berufsfördernde und soziale Maßnahmen und Hilfen.

Durch das SGB IX wird der Begriff der Rehabilitation in einen umfassenden Zusammenhang gestellt: Die Praxis der Rehabilitation und die erforderlichen Leistungen (Teilhabe) sollen die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen am Leben in der Gesellschaft in vollem Umfang, wirksam und gleichberechtigt fördern, Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken (§ 1 SGB IX). Rehabilitation beinhaltet im Wesentlichen medizinische, schulische, be­rufs­för­dern­de und soziale Maßnahmen und Hilfen.

Trägerübergreifender Reha-Wegweiser

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat einen neuen Wegweiser mit trägerübergreifenden Informationen zur Orientierung im Rehabilitations- und Teilhabesystem herausgebracht. Die Publikation stellt die vielen Facetten dieses Systems dar und ist an den zentralen Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen ausgerichtet.

Der Wegweiser steht auf der BAR-Website als PDF-Dokument kostenfrei zum Her­un­ter­la­den zur Verfügung.

Fachwissen und Erfahrung

Der Technische Beratungs­dienst ist ein Fach­dienst der Inte­grations- und Inklusions­ämter. Die Ingenieur/innen beraten Arbeit­geber, Menschen mit Schwer­behin­derung und das betriebliche Inte­gra­tions­team.

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Ein Gabelstaplerfahrer spricht mit seinem Geschäftsführer in einem Lager.

Stand: 30.09.2022

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