Schädigungen der Gliedmaßen

Fehlende oder fehlgebildete Extremitäten sind eine Form der Körperbeeinträchtigung. Wenn solche Beeinträchtigungen erst später im Leben erworben werden, können Trainings zum Umgang mit der neuen Konstitution oder Weiterbildungen erforderlich sein, um die weitere berufliche Teilhabe zu gewährleisten.

Eine Erscheinungsform der Körperbehinderung ist das Fehlen oder die Fehlbildung einer Extremität. Der Zeitpunkt des Verlustes einer oder mehrerer Gliedmaßen spielt eine entscheidende Rolle für die berufliche Ein- oder Wiedereingliederung. Während Menschen mit Gliedmaßenfehlbildungen meist schon von Geburt an gelernt haben, mit der Behinderung umzugehen, müssen Menschen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit behindert wurden, sich erst auf die neue Situation einstellen. Dies kann zum Beispiel eine Umschulung (Berufliche Weiterbildung) bedeuten wie auch Trainingsmaßnahmen, um die Benutzung der entsprechenden Hilfsmittel zu erlernen.

Gliedmaßenfehlbildungen (Dysmelien)

Hierbei handelt es sich um Folgen von Störungen der Extremitätenentwicklung in der 4. bis 7. Schwangerschaftswoche, die sich von leichten Anlagestörungen bis hin zum vollständigen Fehlen von Gliedmaßen auswirken können. Die Ursachen der Fehlbildungen sind entweder genetisch bedingt oder die Folge äußerer Einflüsse. So kam es zum Beispiel in den Geburtsjahrgängen 1958 bis 1962 zu einer Häufung von Dysmelien, hervorgerufen durch die Ein­nah­me des Medikaments Contergan während einer Schwangerschaft. Glied­ma­ßen­fehl­bil­dun­gen treten in verschiedener Ausprägung immer wieder auf. Un­ter­schie­den wird zwischen dem Fehlen einer ganzen Extremität und Fehlbildungen an den Gliedmaßen.

Berufliche Möglichkeiten bei Gliedmaßenfehlbildungen

Die Einschränkungen der Belastbarkeit und Fähigkeiten können bei dieser Behinderung durch individuelle Trainingsmaßnahmen ganz oder teilweise kompensiert werden. Auch hier müssen deshalb die persönlichen Fähigkeiten mit den Arbeitsanforderungen verglichen werden (vergleiche Profilmethode). Vorarbeit wird hierzu in den Rehabilitationseinrichtungen geleistet. Es gibt technische Arbeitshilfen, welche die Fehlbildung, das Fehlen, die ein­ge­schränk­te Funktion der Gliedmaßen sowie eine Vielzahl von Bewegungsbehinderungen ausgleichen können. Dabei sollte über diese individuellen persönlichen Hilfsmittel hinaus stets an eine der Behinderung angepasste, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung gedacht werden.

Gliedmaßenverlust (Amputation)

Betroffen sind überwiegend Erwachsene als Folge von Verkehrs- und Arbeitsunfällen, soweit es sich um eine teilweise oder vollständige Amputation von Händen und Armen handelt. Weitaus häufiger ist jedoch der Verlust eines Beines oder beider Beine infolge von Durch­blu­tungs­stö­run­gen. Der plötzliche Verlust der körperlichen Unversehrtheit ist einschneidend. Er wird deshalb nie ausschließlich körperlich empfunden, sondern bedeutet einen mehrdimensionalen Verlust, zum Beispiel ist die Hand Werkzeug, Sinnesorgan und Organ des Ausdrucks. Eine Prothese ist daher nie ein vollwertiger Ersatz.

Berufliche Möglichkeiten bei Gliedmaßenverlust

Einseitiger Arm- oder Beinverlust kann häufig durch langjähriges Training so ausgeglichen werden, dass Betroffenen nahezu uneingeschränkte berufliche Möglichkeiten offenstehen; besonders eignen sich Berufe im gewerblichen wie im verwaltungstechnischen Bereich. Eine frühzeitige prothetische Versorgung ist wichtig für die Arbeitsaufnahme. Um eine volle Anpassung an die Arbeitsanforderungen zu erreichen, ist darüber hinaus vielfach der Einsatz von technischen Arbeitshilfen notwendig. Die individuelle Anpassung ist dabei Aufgabe spezialisierter Fachleute, zum Beispiel der Ingenieure des Technischen Beratungsdienstes des Integrationsamtes.

Stand: 30.09.2022

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