Schädigungen des Zentralnervensystems

Körperliche Behinderungen können die Folge eines geschädigten Zen­tral­ner­ven­sys­tems sein. Dieser Beitrag beschreibt häufig vorkommende Schä­di­gun­gen des Zen­tral­ner­ven­sys­tems sowie Maßnahmen, die bei einer solchen Be­ein­träch­ti­gung im Ar­beits­le­ben zu beachten sind.

Eine Vielzahl von körperlichen Behinderungen sind die Folge einer Schädigung des Zen­tral­ner­ven­sys­tems: zum Beispiel Hirnschädigungen, angeborene Fehlbildungen des Rü­cken­marks und der Wirbelsäule, erworbene Schädigungen der Nerven des Rückenmarks wie zum Beispiel Kinderlähmung aufgrund einer Virusinfektion oder eine Quer­schnitts­läh­mung infolge von Ver­let­zun­gen. Auch die Multiple Sklerose (MS) zählt dazu.

Hirnschädigung

Die erworbene Hirnschädigung kann Folge eines Unfalls oder auch einer Erkrankung sein, zum Beispiel eines Schlaganfalls, einer Gehirnblutung (Aneurysma) oder eines Hirntumors. Eine Verletzung des Gehirns als Zentralorgan hat fast immer schwerwiegende Folgen, die das Leben der Betroffenen dramatisch verändern können. Neben motorischen Störungen, etwa im Bereich der Grob- und Feinmotorik, des Gleichgewichts und der Koordination, können auch Hör- und Sehbehinderungen, Sprach- und Sprechstörungen oder epileptische Anfälle auftreten. Darüber hinaus können Einschränkungen im Bereich der geistigen Leis­tungs­fä­hig­keit, im Gefühlsleben oder im Sozialverhalten bestehen, zum Beispiel hinsichtlich der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses, der Lernfähigkeit, der zeitlichen und örtlichen Orientierung oder der Fähigkeit, Probleme zu lösen.

Bei Hirnschädigung im Arbeitsleben zu beachten

Nach der medizinischen Erstversorgung im Krankenhaus schließt sich in der Regel ein länger dauernder, stationärer Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik an. Um die Möglichkeit einer Rückkehr ins Arbeitsleben zu erproben und gezielt berufsrelevante Fähigkeiten zu trainieren, kann anschließend eine medizinisch-berufliche Rehabilitation durchgeführt werden. Für Menschen, die vor der Erkrankung oder Verletzung im Erwerbsleben standen, ist die berufliche Wie­der­ein­glie­de­rung ein vorrangiges Ziel. Sie wird von Experten der Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen eng begleitet. Eine stufenweise Wiedereingliederung kann hierbei ein Weg sein. Mit dem Wiedereintritt in eine arbeitsvertragliche Tätigkeit endet die Begleitung durch die Experten der Rehabilitationseinrichtungen. Zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses bieten die Integrationsämter mit der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ein breites Leistungsspektrum an.

Querschnittslähmung

Sie wird häufig durch Unfälle verursacht. Jährlich werden etwa 1.500 bis 1.800 neue Fälle registriert. Die Querschnittslähmung ist Folge einer Rückenmarkschädigung, die – je nach Ausprägungsform – folgende Lähmungen ergeben kann:

  • Ausfall der willkürlichen Muskelbewegung unterhalb der betroffenen Stelle am Rü­cken­mark. Der Betroffene ist gehunfähig (motorische Lähmung).
  • Verlust des Empfindungsvermögens: Schmerz-, Tast- und Temperaturreize können nicht oder nur noch teilweise wahrgenommen werden (sensibel-sensorische Lähmungen).
  • Funktionsstörungen von inneren Organen wie zum Beispiel der Harnblase, des Enddarms und der Schweißdrüsen (vegetative Lähmungen).

Nach dem Ausmaß der Schädigung im Verlauf des Rückenmarks (Hals-, Brust- oder Len­den­mark) ergeben sich unterschiedlich schwere Beeinträchtigungen. Es wird unterteilt in:

  • Paraplegie: Hierbei handelt es sich primär um die Lähmung beider Beine und der Rumpf­mus­ku­la­tur.
  • Tetraplegie: Verletzungen im Halsbereich führen zu einer hohen Querschnittslähmung, die Arme und Beine betrifft und eine Beeinträchtigung der Atmung und der inneren Organe zur Folge hat.
  • Hemiplegie: So wird die Lähmung einer Körperhälfte bezeichnet.
  • Diplegie: Es handelt sich um die doppelseitige Lähmung des oberen oder unteren Kör­per­ab­schnitts.
  • Monoplegie: Darunter ist die Lähmung eines Arms oder eines Beins zu verstehen.

Ein querschnittsgelähmter Mensch ist nicht mehr in der Lage, zu stehen und zu gehen. Er ist in der Regel auf den Rollstuhl und eine sitzende Tätigkeit angewiesen. Dies sind zugleich die bestimmenden Merkmale im Rahmen der beruflichen Ersteingliederung oder der beruflichen Wiedereingliederung.

Bei Querschnittslähmung im Arbeitsleben zu beachten

Um bei einer vorliegenden Querschnittslähmung die weitere Berufsausübung oder eine Neu­ein­stel­lung zu ermöglichen, müssen der Arbeitsplatz, die unmittelbare Umgebung und insbesondere die Wege zum Arbeitsplatz rollstuhlgerecht gestaltet sein. Das gilt auch für die Wohnung der Rollstuhlfahrer, damit gewährleistet ist, dass sie selbstständig ohne große Schwie­rig­kei­ten zur Arbeit gelangen können. Außerdem kann der Einsatz einer Ar­beits­as­sis­tenz insbesondere Menschen mit einer hohen Querschnittslähmung den Ar­beits­all­tag erheblich erleichtern.

Multiple Sklerose (MS)

Multiple Sklerose ist eine der häufigsten Erkrankungen des Zentralnervensystems. Sie beginnt in der Regel im frühen Erwachsenenalter. Bei den Erkrankten treten im Gehirn und Rückenmark verstreut Entzündungen auf. Dies beeinträchtigt die Weiterleitung von Ner­ven­im­pul­sen und es kann zu körperlichen Störungen kommen, wie zum Beispiel Miss­emp­fin­dun­gen, Schwindel, Gefühlsstörungen, vermehrtes Stolpern, Unsicherheit beim Gehen und Stehen oder Schwierigkeiten beim Sehen. Dies nennt man einen Schub. Er entwickelt sich meist innerhalb von Stunden oder Tagen und klingt nach einiger Zeit wieder ab. Die Multiple Sklerose kann schubweise, mit langen krankheitsfreien Intervallen oder auch chronisch verlaufen. Ihre Behandlung erfolgt überwiegend medikamentös. Wodurch Multiple Sklerose letztlich verursacht wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Es wird vermutet, dass mehrere Faktoren für diese Erkrankung verantwortlich sind, unter anderem spielt das Immunsystem eine zentrale Rolle. Eine Fehlreaktion des körpereigenen Abwehrsystems (Autoimmunerkrankung) kann zur allmählichen Zerstörung der Nervenhüllen führen. Aber auch Virusinfektionen als Ursache werden diskutiert.

Bei MS im Arbeitsleben zu beachten

Es müssen der unterschiedliche Verlauf der Erkrankung und die wechselhafte körperliche und seelische Verfassung der Betroffenen berücksichtigt werden. Deshalb sollte die be­ruf­li­che Tätigkeit möglichst eine freie Zeiteinteilung ermöglichen. Ein klares Bild, zum Beispiel über Ausdauer, Belastbarkeit, Flexibilität und psychische Stabilität, hilft, das Fä­hig­keits­pro­fil mit den Anforderungen der Arbeitsbedingungen abzustimmen (vergleiche Pro­fil­me­tho­de). Dabei sind auch Fragen der Arbeitsgestaltung zu berücksichtigen. Die technischen Arbeitshilfen richten sich nach der Ausprägung der Behinderung.

Rollstuhlgerechte Hilfen

  • Behinderungsgerechte Ausstattung der Wohnung durch Aufzüge und Treppenlifte, Ram­pen und andere Hilfsmittel, die selbstständige Verrichtungen zum Beispiel im Sa­ni­tär­be­reich ermöglichen, sowie leicht befahrbare Wege zu und aus dem Haus (ver­glei­che Barrierefreies Bauen, Wohnungshilfen).
  • Behindertenfahrtendienst oder Kraftfahrzeughilfen zum Erreichen des Ar­beits­plat­zes: Ist der Betroffene selbst in der Lage, ein Fahrzeug zu steuern, kann ein ent­spre­chend umgerüstetes Kraftfahrzeug angeschafft werden. Zusätzlich erforderlich sind dann beispielsweise technische Ein- und Ausstiegshilfen oder ein Dachgepäckträger für den Rollstuhl, der mit einer Hydraulikvorrichtung einfach und sicher per Knopfdruck an­ge­ho­ben wird.
  • Barrierefreier Zugang zum Arbeitsplatz: Der Weg zum Arbeitsplatz sollte für Roll­stuhl­fah­rer nicht mit langen Umwegen verbunden sein. Ein reservierter Parkplatz, von dem aus ein verbreiterter und vom Rollstuhl aus bedienbarer Lift erreicht werden kann, löst das Problem oft ohne großen Aufwand. Türen auf dem Weg zu den Arbeitsräumen müssen passierbar sein, zum Beispiel durch automatische Türöffner. Treppenlifte und Rampen helfen dem behinderten Menschen über die Hindernisse hinweg.
  • Toilettenanlagen, die querschnittsgelähmte Menschen ohne fremde Hilfe benutzen können.
  • Unterfahrbare und höhenverstellbare Schreibtische sowie Paternoster-Schränke ermöglichen oder erleichtern erheblich die Arbeit. Die technischen Arbeitshilfen müssen sich nach den individuellen Bewegungseinschränkungen des querschnittsgelähmten Menschen richten.
  • Bedienelemente und Kommunikationsanlagen, zum Beispiel Türgriffe, Schalter, elek­tro­ni­sche Zugangssysteme, Notbehelfseinrichtungen, die barrierefrei er­kenn­bar, er­reich­bar und nutzbar sind.

Für die Kosten der technischen Hilfen und notwendigen Umbaumaßnahmen, auch im Woh­nungs­be­reich, stehen Mittel der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger bereit.

Stand: 30.09.2022

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