Selbstständigkeit, wirtschaftliche

Zur Erhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit oder Neugründung einer be­ruf­li­chen Existenz können Menschen mit Schwerbehinderung Darlehen sowie Zins­zu­schüs­se beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie darüber hinaus weitere Leistungen, die ihre Berufsausübung erleichtern.

Existenzgründung und -sicherung

Menschen mit Schwerbehinderung können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen (§ 185 Ab­satz 3 Nummer 1c SGB IX in Verbindung mit § 21 SchwbAV), wenn

  • sie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
  • sie ihren Lebensunterhalt durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer im Wesentlichen sicherstellen können und
  • die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweck­mä­ßig ist.

Weitere Leistungen

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel folgende Leis­tun­gen finanziert werden:

Stand: 30.09.2022

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