Seminare und Öffentlichkeitsarbeit

In Seminaren vermitteln die Integrationsämter betrieblichen Integrationsteams und Inklusionsbeauftragten Kenntnisse über ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht. Weitere Ziele sind die Förderung des Erfahrungsaustauschs und eine verbesserte Zusammenarbeit – auch mit außerbetrieblichen Stellen.

Seminare und Bildungsmaßnahmen

Die Integrationsämter führen Seminare und Bildungsmaßnahmen für die betrieblichen Integrationsteams durch (§ 185 Absatz 3 SGB IX). Wesentliche Inhalte und Ziele der Veranstaltungen sind die Vermittlung grundlegender Kenntnisse für die besonderen Aufgaben der Mitglieder des Integrationsteams nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX), der Erfahrungsaustausch sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit im Integrationsteam und mit außerbetrieblichen Stellen. Das SGB IX sieht ausdrücklich auch die Teilnahme von Inklusionsbeauftragten des Betriebs vor.

Schulungen und Informationsveranstaltungen werden auch als Online-Seminare und Inhouse-Veranstaltungen für Unternehmen sowie Dienststellen durchgeführt. Zudem gibt es Online-Selbstlernkurse.
 
In den Kursprogrammen der Integrationsämter können sie sich einen Überblick verschaffen.

Aufklärungsarbeit der Integrationsämter

Aufklärungsmaßnahmen des Integrationsamtes, deren Gegenstand die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben ist, können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden.

Die Aufklärungsarbeit umfasst Schriften, digitale Medien, Aktionen, Messen, Tagungen und andere Veranstaltungen. Eine Zusammenstellung aktueller Themen enthält das „ZB Digitalmagazin Behinderung und Beruf“. Das Magazin erscheint vierteljährlich und kann auch abonniert werden.

Medien und Arbeitshilfen

Medien

Stand: 30.09.2022

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