Träger der Grundsicherung (SGB II)

Die Grundsicherung wird nach dem SGB II von den Agenturen für Arbeit sowie den kreisfreien Städten und Kreisen getragen und aus einer in Form der Jobcenter erbracht. Leistungen betreffen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Lebensunterhalt sowie Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger (kreisfreie Städte und Kreise) nehmen in einer „gemeinsamen Einrichtung“ mit der Bezeichnung Jobcenter die Aufgaben der Grund­si­che­rung für Arbeitsuchende wahr. Die Leistungen werden aus einer Hand erbracht.

Die Agenturen für Arbeit sind fachlich verantwortlich für folgende Leistungen der Grund­si­che­rung für Arbeitsuchende:

  • arbeitsmarktbezogene Eingliederung (Beratung, Vermittlung, Förderung von Maß­nah­men zur Integration in Arbeit)
  • Sicherung des Lebensunterhaltes (zum Beispiel Regelbedarf, Mehrbedarf)
  • Zahlung von Beiträgen und Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung

Fachliche Zuständigkeiten

Die kommunalen Träger sind daneben fachlich verantwortlich für folgende Leistungen:

  • Unterkunft und Heizung
  • Kinderbetreuung
  • Schuldner- und Suchtberatung
  • psychosoziale Betreuung, soweit sie zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist
  • Erstausstattung mit Bekleidung und Wohnung
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen

Stand: 30.09.2022

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