Versorgungsamt

Das Versorgungsamt ist für die Feststellung einer Behinderung zuständig. Das Amt bescheinigt die Voraussetzungen für die In­an­spruch­nah­me von Nachteilsausgleichen. Außerdem zahlt es Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Kran­ken­be­hand­lung.

Nach dem SGB IX stellt das Versorgungsamt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad der Behinderung (GdB) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt es au­ßer­dem die ge­sund­heit­li­chen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nach­teils­aus­glei­chen. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts – zum Beispiel nach dem Bun­des­ver­sor­gungs­ge­setz (BVG) – zahlt es unter anderem Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden in einigen Bundesländern inzwischen von kommunalen Behörden wahrgenommen.

Kontakt/Zuständigkeit

Die Anschriften des zuständigen Versorgungsamtes beziehungsweise der entsprechenden Be­hö­rde sind hier zu finden.

Stand: 30.09.2022

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